Pferdeunterstände können auch im Außenbereich genehmigungsfrei sein, wenn die Firsthöhe unter 4 m liegt (bspw. § 65 Absatz 1.4 BauO NRW). Als Pferdeunterstand oder Weideunterstand gelten Gebäude, die von den Pferden jederzeit betreten und verlassen werden können und in denen zudem keine Versorgung mit Futter und Wasser erfolgt. Anmeldepflichtig sind solche Baumaßnahmen aber meist dennoch. Im baurechtlichen Außenbereich ist zudem immer die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) erforderlich. Da die anzusetzende Bauordnung in jedem Bundesland anders geregelt sein kann, sollte im Zweifel immer Kontakt zur Baubehörde aufgenommen werden.

Einige Hersteller werben für ihre Weideunterstände mit dem Hinweis, dass keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Dies ist allerdings irreführend, da Bauten für die Hobbytierhaltung im baurechtlichen Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt sind.

 

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