Ja, zur Sicherstellung einer eigenen Futtergrundlage dürfen landwirtschaftliche Pferdebetriebe Land hinzupachten. Gesetzlich gefordert wird aber, dass die Hälfte der Flächen Eigenland sind, die andere Hälfte darf hinzugepachtet werden. Die Pachtverträge müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre aufweisen. Ob es sich bei dem Land um Acker- oder Grünland handelt, spielt übrigens keine Rolle.

 

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