Eine Pferdezucht gilt grundsätzlich als Landwirtschaft, da sie der Primärproduktion zugeschrieben wird. Auch die Erstausbildung der eigenen Fohlen bis zur Marktreife gehört zur landwirtschaftlichen Urproduktion. Eine weitergehende Ausbildung von Pferden stellt dagegen eine gewerbliche Tätigkeit dar und gehört baurechtlich nicht zur Landwirtschaft.

 

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