Unter Liebhaberei wird eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht verstanden. Diese ist von vornherein bei einer Hobbytierhaltung gegeben. Aber auch langjährig bestehenden Pferdebetrieben, die wiederholt keine Gewinne ausweisen können, kann Liebhaberei unterstellt werden.

Die Folgen dieser Einschätzung durch Finanzamt oder Landwirtschaftsamt, bzw. Landwirtschaftskammer können für den Betrieb verheerend sein. Daraus ergeben sich steuerlich oft Nachzahlungsforderungen, die Betriebe in die Insolvenz treiben können. Auch baurechtlich können sich die Auswirkungen heftig, bis hin zu Rückbauanordnungen, auf den Betrieb auswirken.

 

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