Nach gängiger Praxis wird von Pferdebetrieben eine Futtergrundlage von 0,35 Hektar (ha) Land je Pferdestellplatz erwartet. Unabhängig von der tatsächlichen Auslastung muss also ein Betrieb mit 30 Stellplätzen 10,5 ha Land (30 x 0,35 = 10,5) bewirtschaften. Dabei ist unerheblich, ob auf diesen Flächen tatsächlich Pferdefutter produziert wird, auch der Anbau anderer Feldfrüchte ist möglich. Im Gegensatz zu Grünland bietet sich gerade bei Ackerflächen der Anbau wertiger Früchte an.

Hintergrund der Regelung ist, dass Pferdebetriebe zumindest theoretisch den überwiegenden Teil des benötigten Raufutters selbst produzieren können und auch der anfallende Mist auf selbst bewirtschafteten Flächen ausgebracht werden kann.

 

Weitere Infos unter: