Ja, für Reitplatz und Reithalle sind immer Baugenehmigungen erforderlich. Neben einigen wenigen Ausnahmen bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung, sobald die Belebtbodenzone entfernt wird, bzw. ein Bau fest mit dem Boden verankert wird. Letzteres schließt beispielsweise auch Zäune mit ein. Darüber hinaus rechtfertig nicht jede Pferdehaltung eine Reithalle oder einen Reitplatzbau, weswegen solche Anträge daher oft abgelehnt werden. Dies gilt besonders für sehr kleine oder private Pferdehaltungen.

Der Bau einer Reithalle oder eines Reitplatzes im Außenbereich ist nach § 35 BauGB nur als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich möglich. Dabei werden also nochmals höhere Anforderungen gestellt.

 

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