Kann eine Pensionspferdehaltung landwirtschaftlich sein?
Eine Pensionspferdehaltung wird nur dann als landwirtschaftlich eingestuft, wenn eine eigene Futtergrundlage vorliegt. Letztere liegt vor, wenn mindestens 0,35 Hektar Land je Pferdestellplatz (gängige Praxis deutschlandweit, mehrfach gerichtlich bestätigt) bewirtschaftet werden. Dabei darf Eigenland mit Pachtland kombiniert werden. Weitere Infos unter: Frage 7: Was ist eine eigene Futtergrundlage? Frage 8: Dürfen Pferdebetriebe für die…