Düngeverordnung und Pferdemist

Pferdemist: Seit der Düngeverordnung 2020 gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und Sperrfristen, die auch für Pferdemist gelten. Zusätzlich verschärft die Verordnung die baulichen Anforderungen zur Ausführung von Mistlagerstätten. Was das für Pferdebetriebe im Einzelnen bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.

Kostenfaktor oder Wirtschaftsdünger

Siehst du Pferdemist nur als Kostenfaktor oder als eine Chance für deinen Pferdebetrieb? Hast du einmal überlegt, den Wirtschaftsdünger Pferdemist sinnvoll zu nutzen? Denn an der neuen Regelung kommen Pferdehalter nicht mehr vorbei. Deswegen kann ein neuer Umgang mit dem Mist sinnvoll sein.

Gültigkeitsbereich

Für neugegründete Pferdebetriebe gilt bereits seit Anfang 2020 die neue Düngeverordnung. Diese legt fest, das Pferdebetriebe (und auch Hobbypferdehalter) die anfallende Mistmenge von zwei Monaten sicher lagern können. Dies gilt übrigens unabhängig von einem eventuell gestellten GAP Antrag (Anträge auf Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen und Tierwohlförderung).

Wir empfehlen dir auf deinem Betrieb allerdings eine Lagerdauer von eher 4 – 6 Monaten. Denn nur so kannst du den Mist zu einem sinnvollen Zeitpunkt ausbringen und besser auf ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse reagieren.

Ohne eigene Dunglagerstätte

In diesem Fall muss der Betriebsinhaber durch schriftlich Vereinbarung mit einem Dritten die überbetriebliche Mistlagerung nachweisen. Sobald der Pferdehalter mehr als 200 t Pferdemist im Jahr abgibt, besteht eine Melde- und Aufzeichnungspflicht für beide Seiten.

Lagerung im Container

Für die zweimonatige Lagerverpflichtung kann sich ggf. auch ein wasserdichter Container eignen. Der Container muss dazu entweder abgedeckt werden oder unter Dach stehen. Diese Lagerung ist aber auf jeden Fall vorher mit dem örtlichen Landkreis abzusprechen.

Lagerung auf dem Feld

Nach der Verordnung darf eine Feldrandlagerung bis zu 6 Monaten nur ausnahmsweise und ausschließlich mit vorgerottetem Mist erfolgen. Also ist zuerst ausreichend Lagerkapazität auf der Hofstelle zu schaffen. Neu ist ebenfalls das Ausbringverbot für Festmist auf Acker- und Grünland in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar (DüV-20).

DÜV-20 auf einen Blick:

Flächendeckend:

  • Mindestlagerkapazität zwei Monate
  • Verbot der Festmist-Aufbringung auf gefrorenem Boden
  • Aufbring-Sperrzeit vom 01.12. bis 15.01.

13 (rote) Gebiete:

  • Maximal 120 kg/ha N aus Festmist/Kompost im Herbst zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung
  • Verlängerung der Sperrzeit für die Festmist-Aufbringung →01.11. bis 31.01. (Lagerkapazität!)

Pflichten des Betreibers:

  • Anzeigepflicht
  • Überwachungspflicht
  • Instandsetzungspflicht
  • Prüfpflicht durch Sachverständige

Festmist ist lt. Definition Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu oder Futterresten vermischt, mit einem Trockensubstanzgehalt von über 15%.

Gewässerschutz ist oberstes Ziel

Für den Gewässerschutz muss das Austreten von Jauche aus dem Pferdemist vermeiden werden. Dazu muss die Mistplatte flüssigkeitsundurchlässig und gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse widerstandsfähig sein. Diese Anforderungen werden konkret beschrieben in:

  • der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit der „Anlage 7 – Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“
  • das „Arbeitsblatt DWA-A 792 Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS – JGS-Anlagen (Aug 2018)“

Den Standort der Festmistplatte musst du so wählen, dass der Abstand zu privat oder gewerblich genutzten Quellen oder zu Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, mindestens 50 m und der Abstand zu oberirdischen Gewässern mind. 20 m beträgt.

Baugenehmigung notwendig

Die Errichtung einer Anlage zum Lagern von Festmist muss der Betriebsleiter der zuständigen Wasserbehörde angezeigen. Dafür ist nach dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes eine Baugenehmigung erforderlich, für die auch die Wasserbehörde aktiv wird.

Überdacht oder mit Jauchegrube?

Zunächst sind Festmistplatten immer seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Gelände zu schützen. Dafür eignen sich Wände oder Rinnen mit Gefälle zur Grube hin. Zudem erleichtert eine Mistplatte mit Wänden die Errichtung von Stapelmist. Welche Vorteile das für die Verwertung des Pferdemistes als Dünger hat, erfährst du hier: harms-pferdeprofis.de/effektive-mikroorganismen-im-pferdemist

Eine Mistplatte mit Wänden erleichtert die Errichtung von Stapelmist. Welche Vorteile das für die Verwertung des Pferdemistes als Dünger hat, erfährst du hier: harms-pferdeprofis.de/effektive-mikroorganismen-im-pferdemist

Die Festmistplatte wird mit einem Gefälle von 2 % angelegt, so dass die Jauche und das verunreinigte Niederschlagswasser in eine Jauchegrube oder über eine Vorgrube in einen Güllebehälter läuft. Diese Lösung ist besonders bei bereits vorhandener Jauchegrube empfehlenswert.

Die zweite Möglichkeit besteht in der Überdachung der Festmistplatte, wodurch auf die Berücksichtigung von verunreinigtem Niederschlagswasser verzichtet werden kann. Somit ist keine finanziell aufwändige Jauchegrube nötig. Bei der Überdachtung ist zu bedenken, dass der Rotteprozess ohne das Niederschlagswasser wesentlich langsamer von statten geht. Für gute Rottebedingungen solltest du daher von vornherein eine Bewässerung einplanen.

Wie groß muss die Mistplatte sein?

Die Größe der Mistplatte richtet sich nach der Pferdegröße- und Anzahl und dem Haltungsverfahren. Zu dem Festmist- und Jaucheanfall kommen die verunreinigten Niederschläge und weitere Volumenaufschläge entsprechend hinzu. Für die Berechnung sind die Düngeverordnung § 12 und Anlage 9 Tabelle 1 und die TRwS 792, Kapitel 4 heranzuziehen. Folgerichtig sollte die Berechnung sehr gewissenhaft erfolgen, damit die Größe der Mistplatte sich in der Praxis bewährt und gleichzeitig die Baukosten im Rahmen hält.

Bauausführung mit Beton

Wie sehen denn nun die baulichen Anforderungen für Festmistplatten laut Düngeverordnung aus? Dafür ist die „DIN 11 622“ die bauordnungsrechtliche Norm für Festmistplatten und damit die wesentliche Arbeitsgrundlage für die Planer. In den dazugehörigen Bauteilkatalogen sind zu den unterschiedlichen Bauteilen die Eigenschaften definiert. Genau da findest du auch den erforderlichen Betontyp für Festmistplatten.

Die Verwendung von Ortbeton, der erst vor Ort gemischt wird, ist bei der Errichtung von Mistplatten recht üblich. Dabei müssen zur Dichtheit Fugenbleche gem. DAfStB-Richtlinie (Richtlinie des Dt. Ausschusses für Stahlbeton) „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ verwendet werden.

Die Verwendung von Betonfertigteilen hat den Vorteil, dass die Bauteilqualität (auf CE- Zeichen achten) höher ist sowie die Maßgenauigkeit. Zur Abdichtung müssen Fugen verwendet werden, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des dt. Instituts für Bautechnik besitzen.

Die Jauchegrube kann ebenfalls ein Betonbauteil mit den entsprechenden Eigenschaften sein. Dann gilt hier genauso wie für die Mistplatte die DIN 11 622. Hier sind örtliche Bauweisen oder monolithische Fertigbehälter, je nach erforderlicher Größe, denkbar. Bei den Überlegungen solltest du frühzeitig bedenken, ob die Jauchegrube überfahrbar sein muss oder nicht.

Bei den Überlegungen solltest du frühzeitig bedenken, ob die Jauchegrube überfahrbar sein muss oder nicht.

Bestehende Mistplatten

Die neue Düngeverordnung betrifft bestehende Betriebe nur dann, wenn sie eine neue Anlage zur Festmistlagerung errichten müssen (z. B. bei einer Betriebserweiterung). Bei Bestandsanlagen von vor dem 01.08.2017 kann die Wasserbehörde beim Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel aber eine Sachverständigenprüfung einfordern. Erst bei großen Anlagen über 1.500 m³ kann die Behörde zusätzlich Anpassungen der Anlagen fordern.

Bereits bei der Planung des Standortes spielen Arbeitsabläufe, Maschineneinsatz und Arbeitswege eine große Rolle. Daneben ist die Geruchsbelästigung für Nachbarn zu beachten (Immissionsschutz). Je nach Ausführung können die Kosten für die Mistplatte sehr unterschiedlich sein und sollten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einfließen. Denn was nützt dir eine vorschriftsmäßige Mistlagerung, wenn sich diese für deinen Betrieb nicht rechnet? Wenn du dafür Unterstützung möchtest, helfen wir dir gerne.

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