Genehmigung zur Pferdehaltung vom Veterinäramt

Für das Halten von Pferden kann eine Erlaubnis vom Veterinäramt erforderlich sein. Ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, hängt von Art und Umfang der Pferdehaltung ab. Genehmigungspflichtig sind beispielsweise die gewerbliche Pferdezucht, Pferdepensionen sowie Reit- und Fahrbetriebe. Davon ausgenommen sind rein private Pferdehaltungen.

Genehmigung zur Pferdehaltung – Tierschutzgesetz

Die Grundlage aller Überlegungen ist das Tierschutzgesetz (TierSchG). Darin ist als selbstverständlich festgehalten, dass das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen ist. Neben artgerechter Haltung und ausreichend Bewegungsmöglichkeiten müssen außerdem entsprechende Kenntnisse über die Bedürfnisse eines Tieres vorhanden sein. Das TierSchG ist außerdem die gesetzliche Grundlage für die Erlaubnis zur Haltung von Tieren. Das Tierschutzgesetz findest du hier.

Gewerbliche Pferdehaltung genehmigt das Veterinäramt

Bei gewerblichen Pferdehaltungen hat das Veterinäramt laut TierSchG §11 ein Wörtchen mitzureden. Eine gewerbsmäßige Pferdehaltung wird dir unterstellt, wenn du selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Absicht der Gewinnerzielung Pferde hältst. Dies gilt zum Beispiel für Pferdezüchter, Pferdepensionen, Pferdehändler und Reit- oder Fahrbetriebe. Die Erlaubnis zur Haltung von Pferden wird dir erst nach Prüfung der zuständigen Behörde erteilt. Dabei musst du mit einer Begehung deines Hofes und mit einer Überprüfung deiner Kenntnisse rechnen.

Private Pferdehaltung bedarf keiner Genehmigung

Für eine private Pferdehaltung brauchst du keine Erlaubnis vom Veterinäramt. Allerdings kannst du die Pferde nicht einfach in der Garage halten, die Terrasse zum Paddock umfunktionieren und den Zierrasen als Weide nutzen. Ob eine Pferdehaltung an deinem Haus zulässig ist, legt das Baugesetzbuch (BauGB), bzw. der Außenbereichserlass § 35 fest. Je nach Bebauungsplan der Gemeinde ist eine Pferdehaltung also gar nicht erlaubt. Darüber hinaus musst du die Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten.

Leitlinien Pferdehaltung als Voraussetzung einer Genehmigung

Um die Erlaubnis zur Haltung von Pferden zu erlangen, muss eine artgerechte Haltung möglich und ausreichend Ausläufe vorhanden sein. Was das genau bedeutet, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten festgehalten.

Hier findest du von den grundlegenden Bedürfnissen der Pferde bis hin zu genauen Maßen möglicher Bauteile wie z. B. Durchfressgitter alle wichtigen Angaben für die Pferdehaltung. Die Leitlinien zu kennen und zu achten ist wichtig, selbst wenn du schon jahrelange Erfahrung in der Pferdehaltung hast.

Leitlinien Pferdehaltung als Grundlage der Genehmigung zur Pferdehaltung
Wichtige Orientierungshilfe und Grundlage der Genehmigung zur Pferdehaltung

Überarbeitung der Leitlinien - Positionspapier der TVT 2/2022

Der Arbeitskreis Pferde der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) hielt eine Überarbeitung der Leitlinien aus 2009 für erforderlich, da sie nur noch ungenügend den gesellschaftlichen Tierwohlkriterien sowie dem aktuellen wissenschaftlichen Anspruch an eine tierschutzgerechte Pferdehaltung entsprechen. In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung sind zahlreiche neue Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen z. B. zu Ruhe- und Fressverhalten, Bewegungs- und Sozialverhalten berücksichtigt. Dazu kommt, dass sich die Haltungformen von Pferden weiterentwickelt haben und auch deren Auswirkungen auf die Umwelt in der breiten Öffentlichkeit immer stärker an Bedeutung gewinnen.

Das Positionspapier ist dem Ministerium übergeben, eine Reaktion darauf steht noch aus. Eine Auseinandersetzung mit den möglichen zukünftigen Leitlinien lohnt sich allemal. Das Positionspapier mit einem lesenswerten Vorher- Nachher-Vergleich der Leitlinien findest du hier:PDF-Download »

Wir unterstützen dich
Wer schon vor der Gründung einen kompetenten Partner an seiner Seite hat, der sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennt und die entsprechende Erfahrung mitbringt, ist auf die Anforderungen für die Genehmigung zur Pferdehaltung bestens vorbereitet.

Sachkundenachweis Pferdehaltung ist Voraussetzung

In jedem Fall musst du deine Sachkunde im Umgang mit Pferden nachweisen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge bist du sachkundig, wenn du:

– eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolvierst hast
– langjährige private oder berufliche Erfahrung mit Pferden nachweisen kannst

Sollte das Veterinäramt Zweifel an deinen Kenntnissen haben, kannst du den zuständigen Mitarbeiter der Behörde in einem Fachgespräch von deinen Knowhow überzeugen. Dieser erwartet Kenntnisse in den Bereichen grundlegende Biologie, Pferdehaltung, Fütterung, Krankheiten sowie tierschutzrechtlicher Bestimmungen.

Erst wenn der Amtstierarzt zufrieden ist, bekommst du die Erlaubnis für die Pferdehaltung. Zusätzlich wird übrigens oft eine Vertretung verlangt. Diese Person muss ebenfalls die notwendige Sachkunde nachweisen.

Genehmigung einer Pferdehaltung bei Betriebsübernahme

Bei der Übernahme eines bestehenden Pferdebetriebes kann nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass sämtliche Stalltrakte wie bisher weiter genutzt werden können. Denn mit dem Eigentümerwechsel erlischt ein möglicher Bestandsschutz.

Wenn also ein Pferdebetrieb übernommen werden soll, ist die Pferdehaltung nach aktuellen Gesichtspunkten zu bewerten und gegebenenfalls zu modernisieren, denn der Amtstierarzt kann die Erlaubnis für die Haltung in veralteten Stalltrakten verwehren. Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du hierfür eine Genehmigung zur Pferdehaltung vom Veterinäramt.

Wirtschaftlich können diese Anforderungen für den Pferdebetrieb eine große Herausforderung sein. Zum einen werden ggf. zusätzliche und ungeplante Investitionen erforderlich, zum anderen ist es gut möglich, dass zur Neueröffnung des Betriebes nur eine verringerte Anzahl an Pferdestellplätzen zur Verfügung steht. Ein Unternehmer, der sich über solche Eventualitäten keine Gedanken gemacht hat, verkalkuliert sich schnell.

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