Für das Halten von Pferden kann eine Erlaubnis vom Veterinäramt erforderlich sein. Ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, hängt von Art und Umfang der Pferdehaltung ab. Genehmigungspflichtig sind beispielsweise die gewerbliche Pferdezucht, Pferdepensionen sowie Reit- und Fahrbetriebe. Davon ausgenommen sind rein private Pferdehaltungen.
Genehmigung zur Pferdehaltung – Tierschutzgesetz
Die Grundlage aller Überlegungen ist das Tierschutzgesetz (TierSchG). Darin ist als selbstverständlich festgehalten, dass das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen ist. Neben artgerechter Haltung und ausreichend Bewegungsmöglichkeiten müssen außerdem entsprechende Kenntnisse über die Bedürfnisse eines Tieres vorhanden sein. Das TierSchG ist außerdem die gesetzliche Grundlage für die Erlaubnis zur Haltung von Tieren. Das Tierschutzgesetz findest du hier.
Gewerbliche Pferdehaltung genehmigt das Veterinäramt
Bei gewerblichen Pferdehaltungen hat das Veterinäramt laut TierSchG §11 ein Wörtchen mitzureden. Eine gewerbsmäßige Pferdehaltung wird dir unterstellt, wenn du selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Absicht der Gewinnerzielung Pferde hältst. Dies gilt zum Beispiel für Pferdezüchter, Pferdepensionen, Pferdehändler und Reit- oder Fahrbetriebe. Die Erlaubnis zur Haltung von Pferden wird dir erst nach Prüfung der zuständigen Behörde erteilt. Dabei musst du mit einer Begehung deines Hofes und mit einer Überprüfung deiner Kenntnisse rechnen.
Private Pferdehaltung bedarf keiner Genehmigung
Für eine private Pferdehaltung brauchst du keine Erlaubnis vom Veterinäramt. Allerdings kannst du die Pferde nicht einfach in der Garage halten, die Terrasse zum Paddock umfunktionieren und den Zierrasen als Weide nutzen. Ob eine Pferdehaltung an deinem Haus zulässig ist, legt das Baugesetzbuch (BauGB), bzw. der Außenbereichserlass § 35 fest. Je nach Bebauungsplan der Gemeinde ist eine Pferdehaltung also gar nicht erlaubt. Darüber hinaus musst du die Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten.
Leitlinien Pferdehaltung als Voraussetzung einer Genehmigung
Um die Erlaubnis zur Haltung von Pferden zu erlangen, muss eine artgerechte Haltung möglich und ausreichend Ausläufe vorhanden sein. Was das genau bedeutet, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten festgehalten.
Hier findest du von den grundlegenden Bedürfnissen der Pferde bis hin zu genauen Maßen möglicher Bauteile wie z. B. Durchfressgitter alle wichtigen Angaben für die Pferdehaltung. Die Leitlinien zu kennen und zu achten ist wichtig, selbst wenn du schon jahrelange Erfahrung in der Pferdehaltung hast.
Sachkundenachweis Pferdehaltung ist Voraussetzung
In jedem Fall musst du deine Sachkunde im Umgang mit Pferden nachweisen. Der Verwaltungsvorschrift zufolge bist du sachkundig, wenn du:
– eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolvierst hast
– langjährige private oder berufliche Erfahrung mit Pferden nachweisen kannst
Sollte das Veterinäramt Zweifel an deinen Kenntnissen haben, kannst du den zuständigen Mitarbeiter der Behörde in einem Fachgespräch von deinen Knowhow überzeugen. Dieser erwartet Kenntnisse in den Bereichen grundlegende Biologie, Pferdehaltung, Fütterung, Krankheiten sowie tierschutzrechtlicher Bestimmungen.
Erst wenn der Amtstierarzt zufrieden ist, bekommst du die Erlaubnis für die Pferdehaltung. Zusätzlich wird übrigens oft eine Vertretung verlangt. Diese Person muss ebenfalls die notwendige Sachkunde nachweisen.
Genehmigung einer Pferdehaltung bei Betriebsübernahme
Bei der Übernahme eines bestehenden Pferdebetriebes kann nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass sämtliche Stalltrakte wie bisher weiter genutzt werden können. Denn mit dem Eigentümerwechsel erlischt ein möglicher Bestandsschutz.
Wenn also ein Pferdebetrieb übernommen werden soll, ist die Pferdehaltung nach aktuellen Gesichtspunkten zu bewerten und gegebenenfalls zu modernisieren, denn der Amtstierarzt kann die Erlaubnis für die Haltung in veralteten Stalltrakten verwehren. Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du hierfür eine Genehmigung zur Pferdehaltung vom Veterinäramt.
Wirtschaftlich können diese Anforderungen für den Pferdebetrieb eine große Herausforderung sein. Zum einen werden ggf. zusätzliche und ungeplante Investitionen erforderlich, zum anderen ist es gut möglich, dass zur Neueröffnung des Betriebes nur eine verringerte Anzahl an Pferdestellplätzen zur Verfügung steht. Ein Unternehmer, der sich über solche Eventualitäten keine Gedanken gemacht hat, verkalkuliert sich schnell.
Passend zum Thema
Die passende Reitanlage kaufen
Gut vorbereitet durchstarten
Finanzierung von Bauvorhaben
Planvoll und organisiert
Coaching für Erfolgs-Mindset als Betriebsleiter*in
Logo, Website, Werbemittel
Die passende Reitanlage kaufen
Gut vorbereitet durchstarten
Finanzierung von Bauvorhaben
Planvoll und organisiert
Coaching für Erfolgs-Mindset als Betriebsleiter*in
Logo, Website, Werbemittel