Sie wollen bauen, bekommen aber keine Baugenehmigung? Mit unserer Unterstützung und einem Gutachten für Reitanlagen kommen Sie der ersehnten Zusage von Bauamt und Landwirtschaftskammer ein ganzes Stück näher. Ganz egal, ob es sich dabei um Neubau, Umnutzung oder nachträgliche Legalisierung handelt. Zudem werden durch unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Vorfeld alle fraglichen Punkte geprüft, für die sich auch die Behörden interessieren. Dazu zählen Bauplanung, Privilegierungsvoraussetzungen gemäß § 201 BauGB und Wirtschaftlichkeit.
Bauplanung für Ihre Reitanlage
Bestimmt haben Sie sich gründlich überlegt, was wie wo gebaut werden soll. Wir schauen mit langjähriger Erfahrung auf Ihre Pläne und machen Ihnen vielleicht noch ein paar Verbesserungsvorschläge. Denn es sind oft die kleinen, unscheinbaren Details, die eine Bauplanung für die Reitanlage perfekt machen. Winzige Kleinigkeiten entscheiden häufig über effiziente Arbeitsprozesse und wirklich zufriedene Einsteller.

So profitieren Sie konkret von unserer Zusammenarbeit
für eine Baugenehmigung im Außenbereich:
Ortstermin
Bei einem Ortstermin auf Ihrer Reitanlage zeigen Sie uns Ihre Baupläne. Wir besprechen die Probleme und Hindernisse, die zwischen den Plänen und den Einschätzungen von Bauamt und Landwirtschaftskammer stehen.
Lösungsansätze
Vermutlich erfüllen Sie die Privilegierungsvoraussetzungen derzeit nicht oder es wird möglicherweise angezweifelt, dass Sie die Anforderungen erfüllen. Gemeinsam arbeiten wir an Lösungen, wie Sie die Baugenehmigung erhalten.
Gutachten für Reitanlagen
Nun beginnen wir mit der Erstellung des Gutachtens für Ihre Reitanlage zur Vorlage beim Bauamt. Zeitgleich stimmen wir uns immer wieder mit Ihnen ab, damit bestmögliche Rahmenbedingungen für den Bauantrag vorliegen.
Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit
Unser Angebot ist nichts für jeden. Wenn Sie die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 201 BauGB zurzeit nicht erfüllen, müssen Sie bereit sein, alle von uns im persönlichen Gespräch erarbeiteten Maßnahmen umzusetzen. Das kann z. B. die Bauplanung oder die Betriebsgröße der Reitanlage betreffen.
Sollten Sie die Baugenehmigung unbedingt haben wollen und sind gleichzeitig bereit ergebnisoffen mit uns zusammenzuarbeiten – dann schaffen wir die Anforderungen des § 201 BauGB solide zu erfüllen, damit Sie die gewünschte Baugenehmigung erhalten.
Kompetenz & Erfahrung
Als spezialisiertes Planungsbüro unterstützen wir Sie mit Sachverstand und Erfahrung im Planungsprozess. Vom Betriebskonzept über die Bauplanung bis hin zur Wirtschaftlichkeit findet eine umfassende Begleitung statt. Damit wird optimal in die Reitanlage investiert.
Durch Prüfung der Privilegierung verbessern sich mit einem Gutachten für Reitanlagen die Aussichten auf eine Baugenehmigung. Über die Projektphase hinaus beeinflusst eine gute Planung die Zukunftsfähigkeit des gesamten Pferdebetriebes.
Kontakt aufnehmen
Fragen Sie ein kostenfreies Erstgespräch an.
Darin klären wir, ob die Hinderungsgründe für die Baugenehmigung durch eine gemeinsame Zusammenarbeit überwunden werden können. Nur dann machen wir Ihnen ein passendes Angebot.

Ihr Experte Christian Harms
Diplom Betriebswirt
Pferdefachwirt/Pferdemanager (KPA)
E-Mail info@harms-pferdeprofis.de
Oder über unser Kontaktformular
Christian Harms ist spezialisiert auf Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und Betriebserweiterungen in der Pferdebranche. Während seiner Tätigkeit in über 190 Projekten sind mehr als 50 Businesspläne, Gutachten und umfassende Betriebskonzepte entstanden. Mit diesem umfangreichen Erfahrungsschatz ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.